Wann die Designerkleidung versteuert werden muss
In vielen Unternehmen ist es Usus, dass die Mitarbeiter mit hochwertiger Kleidung ihr Unternehmen repräsentieren müssen. Mitunter wird dabei sogar geregelt, dass die Mitarbeiter Designerkleidung kaufen müssen. Diese sollen sie dann als Arbeitskleidung tragen.
Nun ist es jedoch so, dass gerade die Designerkleidung sehr hochpreisig im Handel angeboten wird. Und aus genau diesem Grund wird es nur den wenigsten Mitarbeitern möglich sein, ein ausreichendes Sammelsurium an eben solcher Kleidung zuzulegen. Denn selbst wenn der Chef verlangt, dass man tagein, tagaus in Designerkleidung im Büro erscheint, wird man die Kosten für diese Kleidung nicht von der Steuer absetzen können. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Hosenanzüge, Kostüme und Co. stets auch im privaten Leben getragen werden können.
Wenn der Chef die Designerkleidung sponsort
Da dachte sich eine große Bekleidungsfirma, dass man dieses Problem umgehen könne. Man teilte den führenden Mitarbeitern des Unternehmens, sowie deren Ehepartnern ein jährliches Kontingent an Designerkleidung aus den eigenen Kollektionen zu. Diese zusätzlichen Einnahmen wurden bei den Mitarbeitern als geldwerter Vorteil ordnungsgemäß versteuert.
Der Steuerprüfer hingegen sah in der Überlassung hochwertiger Designerkleidung keinen geldwerten Vorteil mehr, sondern einen zusätzlichen Lohn. Deshalb klagte das Unternehmen bis vor das Bundesfinanzgericht. Dort entschied man, dass hochwertige Designerkleidung keinesfalls nur ein geldwerter Vorteil, sondern tatsächlich ein zusätzlicher Lohn sei, der versteuert werden müsse.
Designerkleidung also lieber privat kaufen
Wie das Urteil zeigt, ist es also doch sinnvoller, die hochwertige Designerkleidung privat zu kaufen. Hierbei können aber auch Outlet-Shops hilfreich sein, denn dort werden Modelle mit kleinen Makeln, Kleidungsstücke aus Überproduktionen, sowie Modelle der letzten Kollektionen zu günstigen Preisen angeboten.
Führungsmitglieder eines Bekleidungsunternehmens müssen sich demzufolge die Anrechnung der zur Verfügung gestellten Designerkleidung als steuerpflichtigen Arbeitslohn gefallen lassen. Hier kann es sinnvoll sein, einmal zu kalkulieren, ob die private Ausgabe für den Kauf der Kleidung nicht ungleich günstiger ausfallen dürfte.